Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungskurse sowie für die OPT/FR Ausbildung am Zentrum für Zahnmedizin (AGB ZZM Fortbildungen)
(v2019_01)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ZZM Fortbildungen) gelten für sämtliche Fortbildungskurse sowie für die OPT/FR Ausbildung des Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (ZZM).
2. Gegenstand
Die AGB ZZM Fortbildungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Leistungen soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen oder durch schriftliche Vereinbarung (Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden) nicht nachweislich davon abgewichen wird.
3. Anmeldung
Fortbildungskurse und die OPT/FR Ausbildung können schriftlich, elektronisch oder per Fax gebucht werden. Jede Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet die Teilnehmenden zur Zahlung der Fortbildungs- oder Ausbildungsgebühr.
4. Kursplätze und Durchführung
Kursplätze werden in der Reihenfolge des Buchungseingangs vergeben. Bei ungenügender Teilnehmeranzahl wird die Fort- oder Ausbildung in der Regel nicht durchgeführt. Das ZZM behält sich eine Absage von Kursen ohne Angabe von Gründen ausdrücklich vor. Wird der Fortbildungskurs oder die Ausbildung nicht durchgeführt, wird die im Voraus bezahlte Fortbildungs- oder Ausbildungsgebühr zurückerstattet. Schadenersatzansprüche können keine geltend gemacht werden.
5. Abmeldung
Eine Abmeldung muss schriftlich, per Fax oder elektronisch per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: fortbildung@zzm.uzh.ch Das Nichtbezahlen der Fortbildungs- oder Ausbildungsgebühr gilt nicht als Abmeldung.
5.1 Abmeldung Fortbildung
Je nach Zeitpunkt der Abmeldung wird eine Rücktrittsgebühr fällig. Es gilt folgende Regelung:
Abmeldungszeitpunkt | Rücktrittsgebühr |
---|---|
Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: | Abmeldung ist kostenlos möglich. |
Ab 29 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: | Es sind 30 % der Fortbildungsgebühr geschuldet. |
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: | Es sind 50 % der Fortbildungsgebühr geschuldet. |
Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: | Es sind 80 % der Fortbildungsgebühr geschuldet. |
Die Rücktrittsgebühr ist nicht geschuldet, sofern ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt werden kann. Ersatzteilnehmer/innen umgehend und schriftlich an fortbildung@zzm.uzh.ch
5.2 Abmeldung OPT/FR Ausbildung
Mit einer Abmeldung von der OPT/FR Ausbildung sind 70% der Ausbildungsgebühr geschuldet. Für den Fall, dass ein Ersatzteilnehmender gestellt wird, erfolgt eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr in Höhe von 90%.
6. Preise
Die Fortbildungs- und Ausbildungsgebühr wird in Schweizer Franken (CHF) abgerechnet. Bei Auslandsüberweisungen sind ggf. entstehende Bankspesen vollumfänglich und zzgl. zu den Fortbildungs- oder Ausbildungsgebühren durch die/den Teilnehmende/n zu übernehmen.
7. Zahlungsbedingungen
Das ZZM stellt die Fortbildungs- oder Ausbildungsgebühr vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn in Rechnung (Vorauszahlung). Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
8. Teilnahmebestätigung
Nach Abschluss eines Fortbildungskurses erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.
9. Zertifikat OPT/FR Ausbildung
Teilnehmenden der OPT/FR Ausbildung erhalten durch die SSO ein Zertifikat.
10. Versicherungen/Haftungsausschluss
Sämtliche Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Fortbildungs- und Ausbildungseinrichtungen und der Gerätschaften durch die Teilnehmenden, erfolgt auf eigene Gefahr. Das ZZM schliesst jegliche Haftung für Unfälle sowie für den Verlust und Diebstahl persönlicher Gegenstände aus.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist schweizerisches materielles Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.